Die Fragen zur Trinitätslehre, die im 2.
und 3. Jahrhundert auftraten, (s. Kapitel 1) waren auch im 4. Jahrhundert noch nicht
völlig geklärt. Nach dem Ausschluss der Monarchianer aus der Kirchengemeinschaft hatte
sich als Lehrmeinung herauskristallisiert: Christus ist eine göttliche und gleichzeitig
vom Vater verschiedene Person.
Beide Personen waren also göttlich; doch
in welchem Verhältnis standen sie zueinander? Vorerst gab es darüber keine verbindliche
Lehrmeinung.
Während im Orient der Sohn dem Vater unter
geordnet wurde (Subordinatianismus, s. Kapitel 1), wobei jedoch an seiner Göttlichkeit
nicht gezweifelt wurde, lehrte die römische Kirche die "Homousie"
(Wesensgleichheit, bzw. Wesenseinheit) zwischen Vater und Sohn (nicht zu verwechseln mit
"Homöusie" Wesensähnlichkeit).
Der Presbyter Arius zu Alexandrien (ca.
280336) vertrat den Subordinatianismus in extremster Form. Einige Punkte aus seiner
Lehre:
-
Der Logos besteht nicht seit
Ewigkeit.
-
Er wurde vom Vater aus nichts
geschaffen, ist also Geschöpf.
-
Durch den Logos hat Gott alles
geschaffen.
-
Während zwischen dem Logos
und den Geschöpfen nur ein quantitativer Unterschied besteht, ist der
Unterschied zwischen Gott und dem Logos unendlich groß.
-
Der Logos ist nur als
angenommener Sohn Gottes zu bezeichnen.
-
Der Logos vermag sich zum
Guten wie zum Bösen zu entscheiden; seine Sündlosigkeit beruht auf freier
Willensentscheidung. Der Vater habe im voraus von seinem vorbildlichen Leben gewußt.
Arius verkündete seine Lehre zunächst in
Alexandrien (ab 318). Nach einigen vergeblichen Verboten durch seinen Bischof Alexander
wurde Arius im Jahre 320 oder 321 mit seinen Anhängern auf einer Synode aus der
Kirchengemeinschaft ausgeschlossen. Dennoch nahm der Streit zwischen Anhängern und
Gegnern des Arius immer größere Ausmaße an. Besondere Unterstützung erfuhr Arius durch
den Bischof Eusebius von Nikomedien (dessen Anhänger wurden Eusebianer genannt). Kaiser
Konstantin sah Ruhe und Ordnung gefährdet und versuchte zu vermitteln, jedoch ohne
Erfolg.
So wurde im Jahre 325 die 1. ökumenische
Synode nach Nicäa einberufen. Es nahmen etwa 300 Bischöfe daran teil, davon sieben
Abendländer (diese Zahlen sind jedoch nicht genau überliefert). Die Verhandlungen
verliefen sehr erregt, zumal auch Arius selbst anwesend war. Als einer seiner Hauptgegner
tat sich Athanasius aus Alexandrien (295373) hervor. Auch der Kaiser selbst griff
mehrmals ein. Schließlich wurde die arianische Lehre verworfen, und die Konzilsväter
bemühten sich um eine klare Formulierung des rechten Glaubens.
Eine aus orientalischen Bischöfen
bestehende Mittelpartei schlug eine Formulierung vor, die aus der Lehre des Origenes
hergeleitet war; diese wurde teilweise berücksichtigt, aber noch ergänzt, so
dass dem
Arianismus eine eindeutige Absage erteilt wurde.
Das Symbol (Glaubensbekenntnis) von Nicäa
lautete schließlich:
"Wir glauben an einen Gott, den Vater,
den Allmächtigen, Schöpfer all des, das sichtbar und unsichtbar ist; und an einen Herrn
Jesus Christus, den Sohn Gottes, der als Einziggeborener aus dem Vater gezeugt ward, das
heißt aus dem Wesen des Vaters, Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrhaftiger Gott aus
wahrhaftigem Gott, geboren, nicht geschaffen, eines Wesens (homo. Usios) mit dem Vater,
durch welchen alles geworden ist, sowohl was im Himmel wie was auf Erden ist, der um uns
Menschen und um unseres Heiles willen herabgestiegen ist und Fleisch geworden ist, der
Mensch ward, litt und am dritten Tage auferstand, aufgefahren ist gen Himmel (und) kommen
wird, um Lebende und Tote zu richten; und an den Heiligen Geist. Die aber sagen:
,es gab eine Zeit, da er nicht war,
und: ,ehe er geboren ward, war er nicht, und: ,aus Nichtseiendem ist er
geworden, oder die behaupten, er sei aus einer anderen Hypostase oder Wesenheit (als
der Vater), oder der Sohn Gottes sei (geschaffen oder) wandelbar oder veränderlich, die
verdammt die katholische und apostolische Kirche."
Einen Hauptangriffspunkt bildete später
der Begriff "homousios", da er des Sabellianismus (s. Kapitel 1) verdächtigt
wurde.
Arius wurde zusammen mit zwei Bischöfen,
die die Unterschrift verweigert hatten, exkommuniziert und verbannt. Kurz darauf wurden
zwei weitere Bischöfe ebenfalls in die Verbannung geschickt, da sie sich des Arianismus
verdächtig machten. Die Schriften des Arius wurden dem Feuer übergeben, auf ihren Besitz
stand fortan die Todesstrafe.
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