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Das Neue Weltbild

 

 

 

   

   

  

 

 

 

   

   

  

 

 

 

   

   

  

 

 

 

   

   

  

 

 

 








1-Fragestellungen
2-Konstantin
3-Nicäa-Arius
4-Arianer-Nicäaner
5-Konstantinopel
6-Streit um Origenes
7-Christologie
8-Schulen
9-Ephesus-Nestorius
10-Chalcedon
11-Ära Justinian
12-Origenes
13-Beschlüsse
14-Zusammenfassung
15- Anathematismen
ZEITDIAGRAMM

   

   

  

 


 

 


 

 

 


 
Kap13
Beschlüsse des Edikts von 543 und des Konzils von 553 (Auszug)

13.1 Das Edikt von 543 (s. Kapitel XI, 2)
13.2  Die Entscheidungen gegen den Origenismus im Jahre 553
13.3 Die Entscheidungen gegen die "Drei Kapitel" im Jahre 553
13.1 Das Edikt von 543 (s. Kapitel XI, 2)

Das Edikt, das Kaiser Justinian „contra Origenem" erließ, enthält 9 Canones. Es spricht den Bann über Origenes aus und ebenso auch über alle, die die Lehre des Origenes für richtig halten oder verteidigen. Anlass für dies Edikt waren die Kämpfe der origenistischen Mönche in Palästina (Isochristen). Die Canones des Ediktes sind auf die von diesen Mönchen vertretene Lehrmeinung abgestimmt, die nicht in allen Punkten mit der ursprünglichen Lehre des Origenes übereinstimmt.

 Canon l verwirft die Präexistenz der Menschenseelen (damit ist auch der Gedanke an wiederholte Erdenleben verworfen). Zu Canon 9: Die deutsche Übersetzung „Wiederbringung" entstand aus dem griechischen Wort „Apokatastasis"; dieser Begriffwurde bereits in Kapitel XII, 2 erläutert. Im lateinischen Text findet man dafür: „restitutio et redintegratio"; „restitutio" bedeutet: Wiederherstellung, Zurückberufung, Begnadigung; „redintegratio" bedeutet: Wiederholung. Diese beiden lateinischen Begriffe geben wieder, was „Reinkarnation" eigentlich bedeutet, welchen Sinn sie hat. Dazu ist jedoch noch zu bemerken, dass der Begriff „Apokatastasis" nicht identisch ist mit Reinkarnation - die Reinkarnation, also das Wiederkommen des Menschen auf die Erde (als Mensch), ist nur eine Spanne innerhalb des langen Weges der Apokatastasis, von dem Origenes spricht.

Die Canones 1-9 sind in Anlage 15-1 aufgeführt.

13.2  Die Entscheidungen gegen den Origenismus im Jahre 553

Kaiser Justinian ließ den Origenismus der palästinensischen Mönche (s. Kapitel XIII,1) im Jahre 553 durch 15 Canones „contra Origenem sive Origenistas" verdammen; dies geschah nach seiner Anweisung durch dieselbe allgemeine Synode, die etwas später die „Drei Kapitel" verdammte (s. Kapitel XI, 4).  

Anmerkung des Arbeitskreises Origenes: Viele Dogmatiker sind der Überzeugung, dass dies kein gültiger Konzilsbeschluss  ist, weil die Verdammungstexte vor der offiziellen Eröffnung des Konziles, ohne Anwesenheit des Papstes und nur von einem Teil der Eingeladenen auf Intervention des Kaisers Justinian beschlossen wurden. Die 15 Canones tauchen auch in der Liste der Lehramtlichen Entscheidungen bei http://theol.uibk.ac.at/leseraum/texte/250.html nicht auf.

 Canon l verwirft die Präexistenz der Seelen (vgl. Kapitel XIII, 1) und enthält im griechischen Text wieder den Begriff „Apokatastasis", diesmal ins Deutsche übersetzt mit „Wiederherstellung". Ebenso enthält auch Canon 14 im Griechischen den Begriff „Apokatastasis", auch wieder übersetzt mit „Wiederherstellung".

Die Canones 1-15 sind in Anlage 15-2 enthalten.

 

13.3 Die Entscheidungen gegen die "Drei Kapitel" im Jahre 553

Nach Weisung des Kaisers Justinian verurteilte die 5. allgemeine Synode zu Konstantinopel die „Drei Kapitel" in 14 Canones (s. Kapitel XI, 4). Diese Canones befassen sich mit der Trinität, der Menschwerdung Christi und speziell mit den „Drei Kapiteln" (s. Kapitel XI, 3).

In Canon 11 werden Häretiker verdammt, die bereits von den vergangenen vier Synoden verdammt worden waren; Origenes ist zum ersten Mal in diesem Canon in die Reihe der Häretiker eingefügt. Canon 11 lautet:

„Wenn jemand nicht Arius, Eunomius, Macedonius, Apollinarius, Nestorius, Eutyches, Origenes mit ihren frevelhaften Schriften verdammt, und alle anderen Häretiker, die von der heiligen katholischen und apostolischen Kirche und von den bereits genannten heiligen vier Konzilien verdammt und verurteilt wurden, und die, welche an etwas Gefallen gefunden haben oder Gefallen finden, was den zuvor genannten Häretikern ähnlich ist und bis zu ihrem Tod in ihrer Gottlosigkeit verblieben sind oder verbleiben, so sei er verdammt."45

Was den Gedanken der Reinkarnation betrifft, so wird der ganze Komplex „Präexistenz — Seelenwanderung", in dem auch die Reinkarnation (mehrmaliges Kommen auf die Erde als Mensch) enthalten ist, sowohl durch die Beschlüsse von 543 als auch von 553 verworfen.

Die Canones 1-14 sind in Anlage 15-3 enthalten

 

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